Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yaway Media,
Inhaber: Thomas Opp (in den AGB´s „Anbieter“ genannt)
Stand: 01.01.2008
Mit Zustandekommen der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Anbieter gelten für beide Seiten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, Vertrag, mündliche Zusage) akzeptiert.
Der Auftraggeber ist für die Inhalte seines in Auftrag gegebenen Produktes verantwortlich und garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Der Auftraggeber stellt die Anbieter von eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Die Anbieter unterliegen hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Die Anbieter führen keine Aufträge aus, die in irgendeiner Form gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Anbieter lehnen jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Auftraggebers realisiert und veröffentlicht wurden. Die Anbieter übernehmen keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mail.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Angebot basiert auf den zur Verfügung gestellten Projektinformationen. Sie enthält eine Auflistung der geplanten Arbeiten mit Angabe des Umfangs. Die Anbieter sind berechtigt, den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Die Anbieter verpflichten sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände verhindert wird. Hierzu gehören, höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Sabotage, Verzögerungen seitens des Auftraggebers.
Den Anbietern ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Die Anbieter behalten sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung ein unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Während der Herstellung ist der Anbieter berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Internetseite bzw. des Designproduktes den vereinbarten Anforderungen gemäß Auftragsbestätigung/Vertrag entsprechen.
Der Auftraggeber stellt den Anbietern die in die Internetseite bzw. in das Designprodukt einzubindenden Informationen/Inhalte zur Verfügung. Der Auftraggeber wird den Anbietern die einzubindenden Texte in einer gängigen Form zur Verfügung stellen, zum Beispiel als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet; in digitaler Form im Dateiformat DOC, TXT, PDF, Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden den Anbietern folgendermaßen zur Verfügung gestellt: in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet; in digitaler Form im Dateiformat GIF, JPG, PSD.
Der Vertrag wird gemäß der im Angebot beschriebenen Leistungen und deren Umfang auf Basis von Tagwerken oder Projektpreisen abgerechnet.
Bei evtl. notwendigen Mehraufwendungen, die über die gemäß Vertrages vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinaus gehen, werden sich die Parteien verständigen, ob und in welchem Umfang der Anbieter weitere Leistungen noch erbringen soll. Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart in jedem Fall Aufwendungen, die der Anbieter tätigt, weil auf Wunsch des Kunden Änderungen vorgenommen wurden, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind.
Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar und müssen bis spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung (Rechnungsdatum) auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach der Produktübergabe.
Bei Abschlagszahlungen und im Rahmen eines Pflegevertrages ist der Anbieter bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die Anbieter außerdem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen des verrechneten Betrages in Rechnung zu stellen. Nachbesserungen wie kleine Textumgestaltungen, Beseitigung von evtl Rechtschreibfehlern sind kostenfrei.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Anbietern nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Liquidität des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Anbieter einschließlich fälliger Wechselverpflichtungen zur Folge. In diesem Fall sind die Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der Anbieter. Nach Zahlungseingang in Höhe des Rechnungsbetrages gehen die Nutzungsrechte für das erstellte Produkt an den Auftraggeber über. Die Urheberrechte bleiben beim Anbieter.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wurde oder bis dahin die Zahlung in bar erfolgte.
Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung, Aufrechnung oder Minderung der in Rechnung gestellten Beträge nur dann berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen.
Die Anbieter verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Internetseite/ ein gebrauchstaugliches Designprodukt herzustellen und dieses dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Anbieter den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Die Anbieter haften für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Funktionstüchtigkeit einer Webseite wird nur solange gewährleistet, wie die Anbieter die alleinigen Administratoren sind, bzw. solange Betriebs- und Wartungsempfehlungen befolgt werden und keine Änderungen an gelieferten Präsentationen und Programmen vom Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen werden. Für Mängel der Web-Site haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB). Für alle Designprodukte gilt, dass sie bei Produktübergabe in einwandfreien Zustand sind.
Eventuelle Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
Zur Umsetzung von Garantieleistungen muss der Auftraggeber eine Frist von 30 Tagen zur Nachbesserung gewähren.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung seitens der Anbieter.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haften die Anbieter nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Produkts oder der Leistung schriftlich bei den Anbietern geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber den Anbietern wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch die Anbieter erfolgen, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch die Anbieter übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt die Anbieter von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
Bei unvorhergesehenen Störungen während des Vertragsverhältnisses sowie auch nach der Produktübergabe (z.B. Serverausfall, Netzüberlastungen, Vandalismus), hervorgerufen durch Dritte oder andere äußeren Faktoren, übernehmen die Anbieter keine Haftung.
Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Preisänderungen besteht nicht, da die Preise Gegenstand des jeweiligen Auftrages/Vertrages sind und somit von Seiten der Anbieter nicht geändert werden.
Wartungsverträge sind zum Ende des Folgemonats vom Auftraggeber schriftlich zu kündigen. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um einen weiteren Monat. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von den Anbietern bestätigt worden sind.
Die Anbieter sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der Geschäftsverbindung und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Die Anbieter verpflichten sich im Gegenzug vom Auftraggeber erhaltene Daten vertraulich zu behandeln und ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzuleiten.
Die Anbieter verpflichten sich gemäß Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung aller übergebenen Kundendaten.
Die Anbieter sind berechtigt, angefertigte Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso sind die Anbieter berechtigt, fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.
Die Anbieter behalten sich vor, einen Querverweis auf der Startseite des Auftraggebers zu platzieren, der zur Internetseite der Anbieter führt. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem textbasierten Link und wird so gewählt, dass dieser nicht das Gesamtbild der Auftraggeberseite stört.
Sondervereinbarungen hierzu sind möglich.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Anbieter behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die Anbieter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin wird damit hinfällig. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können die Anbieter auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Erhebt der Auftraggeber Einwendungen gegen die Höhe der ihm gestellten Rechnungssumme, so hat er dies innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen.
Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Ein Fertigstellungstermin ist, falls vom Auftraggeber erwünscht, Gegenstand des Auftrages/Vertrages.
Lieferverzug tritt nicht ein im Fall von höherer Gewalt sowie aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Anbieter nicht beeinflussen können. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Anbieter übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Anbieter behalten sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Sämtliche im Auftrag des Auftraggebers entwickelten Web-Präsentationen, Drucklayouts, Multimedia-Produktionen u. ä. unterliegen dem deutschen Urheberrechtsgesetz und dürfen nur mit Zustimmung der Anbieter kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Die Anbieter behalten sich vor, Zuwiderhandlungen straf- und zivilrechtlich verfolgen zu lassen.
Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Sicherheitskopie anzufertigen, wenn dies für die Gewährleistung der künftigen Benutzung durch ihn erforderlich ist.
Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben die Anbieter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieter geändert werden.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen den Anbietern und dem Kunden. Die Anbieter behalten sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderungen bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern nicht innerhalb 14 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird.
Alle Erklärungen der Anbieter können auf elektronischem Weg (Email, Fax) an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Für die von den Anbietern auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg.
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz der Anbieter örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.